„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 5)

In Krimis liest oder sieht man oft, dass der Fall als abgeschlossen gilt, sobald der Mörder überführt und gefasst wurde. Tatsächlich gibt es jedoch danach noch eine Menge Arbeit.

Denn in den nachfolgenden Wochen müssen alle Beweise von der Moko geprüft werden, damit sie auch hieb- und stichfest sind. Außerdem wird noch die Verbindung mit anderen Morden bundesweit überprüft.
Auch die gefundenen Spuren werden von der kriminaltechnischen Untersuchung noch alle zu Ende untersucht.

Liegt dann irgendwann die Beweiskette vor, wird sie so aufbereitet, dass keine Fragen offen bleiben und sie logisch nachvollziehbar ist. Denn schließlich soll sie ja vor Gericht Bestand haben.
Das kann auch noch mal einige Wochen dauern.

Nach dem spannenden Teil steht also immer noch viel Arbeit an. 😅
Aber das will im Krimi natürlich niemand lesen oder sehen.

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 4)

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Jetzt staunen bestimmt viele: Was, in Deutschland wird niemand verhört? 😲

Doch, wird es, aber es heißt nicht so. Der kriminaltechnische Begriff ist nicht „Verhör“, dieser Begriff ist veraltet.
Bei uns findet entweder eine Vernehmung statt, wenn es sich um Beschuldigte oder Tatverdächtige handelt, oder eine Befragung, wenn es um Zeugen oder andere Informanten geht.
Für die Vernehmung und die Befragung gibt es streng festgelegte Regeln, z. B. dass zuerst die Personalien festgestellt werden und welche, dass die Rechte verlesen werden u. a., auch solche Dinge, wie die Einhaltung eines festgelegten Mindestabstandes.
Außerdem wird eine Vernehmung vorher durchgeplant, bezüglich des Schwerpunktes, die Vernehmungstaktik usw.
Suggestivfragen, Drohungen, Einschüchterungen oder Gewaltanwendungen sind dabei gegen die Vorschriften und erstrecht das Spiel „guter Bulle, böser Bulle“.

👉 Welches Buch kennt Ihr, in dem eine Vernehmung oder Befragung stattfindet?

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 3)

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Wenn man im Internet recherchiert, findet man oft die Behauptung, dass Polizisten bis auf wenige Ausnahmen ihre Dienstwaffe nicht mit nach Hause nehmen dürfen.

Zumindest für Niedersachsen (Polizeiangelegenheiten sind Ländersache) stimmt das nicht. Hier darf ein Polizeibeamter auch privat ständig seine Dienstwaffe mit sich führen, außer z. B. bei Veranstaltungen, wie Konzerten, wo sich größere Menschenansammlungen befinden.

Woher ich das so genau weiß, obwohl oft das Gegenteil behauptet wird?

Ich habe mehrere Polizisten im Bekanntenkreis und mit zwei von ihnen war ich am vergangenen Freitag ein Bierchen trinken. Beide haben mir ihren Waffenschein gezeigt, der sie zum ständigen Führen einer Waffe berechtigt. Sie sagten, dass sie im Normalfall ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen und dass auch ihre Kollegen das so machen. Voraussetzung dafür ist, dass es eine Möglichkeit gibt, die Waffe sicher wegzuschließen.

Wie wichtig ist es für Euch, dass die Dinge in Geschichten möglichst realitätsnah dargestellt werden? (Außer bei Fantasy & Co. natürlich. 😉)
Schreibt es in die Kommentare.

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 2)

Kürzlich hat mich jemand bei Instagram gefragt, warum die Kommissare eigentlich immer depressiv sein, am Burn-Out leiden und ein kaputtes Privatleben haben müssen.

Nun, dieser Fakt dürfte dabei eine entscheidende Rolle spielen:

Während einer Mordermittlung hat jedes Mitglied der Mordkommission eine Arbeitszeit von 12 bis 16 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche. 🔫

Ganz ehrlich: Für mich wäre das auch nichts. 

🤔

Hmm …, aber Moment mal. Durch die Kombination von Brotjob und Autorenleben bin ich gar nicht soweit davon entfernt. Au weia! 😉