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Wenn man im Internet recherchiert, findet man oft die Behauptung, dass Polizisten bis auf wenige Ausnahmen ihre Dienstwaffe nicht mit nach Hause nehmen dürfen.
Zumindest für Niedersachsen (Polizeiangelegenheiten sind Ländersache) stimmt das nicht. Hier darf ein Polizeibeamter auch privat ständig seine Dienstwaffe mit sich führen, außer z. B. bei Veranstaltungen, wie Konzerten, wo sich größere Menschenansammlungen befinden.
Woher ich das so genau weiß, obwohl oft das Gegenteil behauptet wird?
Ich habe mehrere Polizisten im Bekanntenkreis und mit zwei von ihnen war ich am vergangenen Freitag ein Bierchen trinken. Beide haben mir ihren Waffenschein gezeigt, der sie zum ständigen Führen einer Waffe berechtigt. Sie sagten, dass sie im Normalfall ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen und dass auch ihre Kollegen das so machen. Voraussetzung dafür ist, dass es eine Möglichkeit gibt, die Waffe sicher wegzuschließen.
Wie wichtig ist es für Euch, dass die Dinge in Geschichten möglichst realitätsnah dargestellt werden? (Außer bei Fantasy & Co. natürlich. 😉)
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