„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 4)

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Jetzt staunen bestimmt viele: Was, in Deutschland wird niemand verhört? 😲

Doch, wird es, aber es heißt nicht so. Der kriminaltechnische Begriff ist nicht „Verhör“, dieser Begriff ist veraltet.
Bei uns findet entweder eine Vernehmung statt, wenn es sich um Beschuldigte oder Tatverdächtige handelt, oder eine Befragung, wenn es um Zeugen oder andere Informanten geht.
Für die Vernehmung und die Befragung gibt es streng festgelegte Regeln, z. B. dass zuerst die Personalien festgestellt werden und welche, dass die Rechte verlesen werden u. a., auch solche Dinge, wie die Einhaltung eines festgelegten Mindestabstandes.
Außerdem wird eine Vernehmung vorher durchgeplant, bezüglich des Schwerpunktes, die Vernehmungstaktik usw.
Suggestivfragen, Drohungen, Einschüchterungen oder Gewaltanwendungen sind dabei gegen die Vorschriften und erstrecht das Spiel „guter Bulle, böser Bulle“.

👉 Welches Buch kennt Ihr, in dem eine Vernehmung oder Befragung stattfindet?

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 3)

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Wenn man im Internet recherchiert, findet man oft die Behauptung, dass Polizisten bis auf wenige Ausnahmen ihre Dienstwaffe nicht mit nach Hause nehmen dürfen.

Zumindest für Niedersachsen (Polizeiangelegenheiten sind Ländersache) stimmt das nicht. Hier darf ein Polizeibeamter auch privat ständig seine Dienstwaffe mit sich führen, außer z. B. bei Veranstaltungen, wie Konzerten, wo sich größere Menschenansammlungen befinden.

Woher ich das so genau weiß, obwohl oft das Gegenteil behauptet wird?

Ich habe mehrere Polizisten im Bekanntenkreis und mit zwei von ihnen war ich am vergangenen Freitag ein Bierchen trinken. Beide haben mir ihren Waffenschein gezeigt, der sie zum ständigen Führen einer Waffe berechtigt. Sie sagten, dass sie im Normalfall ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen und dass auch ihre Kollegen das so machen. Voraussetzung dafür ist, dass es eine Möglichkeit gibt, die Waffe sicher wegzuschließen.

Wie wichtig ist es für Euch, dass die Dinge in Geschichten möglichst realitätsnah dargestellt werden? (Außer bei Fantasy & Co. natürlich. 😉)
Schreibt es in die Kommentare.

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 2)

Kürzlich hat mich jemand bei Instagram gefragt, warum die Kommissare eigentlich immer depressiv sein, am Burn-Out leiden und ein kaputtes Privatleben haben müssen.

Nun, dieser Fakt dürfte dabei eine entscheidende Rolle spielen:

Während einer Mordermittlung hat jedes Mitglied der Mordkommission eine Arbeitszeit von 12 bis 16 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche. 🔫

Ganz ehrlich: Für mich wäre das auch nichts. 

🤔

Hmm …, aber Moment mal. Durch die Kombination von Brotjob und Autorenleben bin ich gar nicht soweit davon entfernt. Au weia! 😉

„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 1)

Wer meine letzten Beiträge aufmerksam gelesen hat, weiß es vermutlich schon: Mein drittes Buch wird ein Kriminalroman.

Passend dazu starte ich heute ein Beitragsformat, in dem ich Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie poste.

Los geht es mit diesem Fakt:

In Deutschland beträgt die Aufklärungsquote für Mord und Totschlag 94 % (im Jahr 2019). 🔫

Falls Du also planen solltest, Deine Schwiegermutter um die Ecke zu bringen, lass es lieber sein, denn nur 6 von 100 werden nicht überführt. Klaue ihr zum Ausgleich lieber öfter etwas aus der Geldbörse, denn Diebstahl (unter erschwerenden Umständen, was das ja zweifelsohne sind) wird nur zu 14,8 % aufgeklärt und hat damit die niedrigste Aufklärungsquote. 😇

Die höchste Aufklärungsquote haben übrigens Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz (98,9 %).

Wie findest Du meine neue Beitragsserie?