„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 4)

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Jetzt staunen bestimmt viele: Was, in Deutschland wird niemand verhört? 😲

Doch, wird es, aber es heißt nicht so. Der kriminaltechnische Begriff ist nicht „Verhör“, dieser Begriff ist veraltet.
Bei uns findet entweder eine Vernehmung statt, wenn es sich um Beschuldigte oder Tatverdächtige handelt, oder eine Befragung, wenn es um Zeugen oder andere Informanten geht.
Für die Vernehmung und die Befragung gibt es streng festgelegte Regeln, z. B. dass zuerst die Personalien festgestellt werden und welche, dass die Rechte verlesen werden u. a., auch solche Dinge, wie die Einhaltung eines festgelegten Mindestabstandes.
Außerdem wird eine Vernehmung vorher durchgeplant, bezüglich des Schwerpunktes, die Vernehmungstaktik usw.
Suggestivfragen, Drohungen, Einschüchterungen oder Gewaltanwendungen sind dabei gegen die Vorschriften und erstrecht das Spiel „guter Bulle, böser Bulle“.

👉 Welches Buch kennt Ihr, in dem eine Vernehmung oder Befragung stattfindet?