„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 6)

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Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, muss die Polizei in die Wohnung (oder das Haus) gelassen werden, damit sie diese durchsuchen kann. Notfalls darf sie sich auch mit Gewalt Zutritt verschaffen.
Im Normalfall klopft sie für Hausdurchsuchungen gleich am frühen Morgen an die Tür.

Aber die Zeiten, zu denen die Durchsuchungen durchgeführt werden dürfen, sind streng geregelt. Und dabei unterscheiden sie sich noch danach, ob es gerade Sommer oder Winter ist. Denn im Sommer dürfen die Durchsuchungen zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends stattfinden, im Winter jedoch nur zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends.

Da Durchsuchungen oftmals den ganzen Tag dauern, haben die Beamten de facto also 2 Stunden weniger Zeit. 😅
Na, dann müssen sie sich wohl etwas beeilen. 😂
🤔 Ist es eigentlich möglich, sich beim Beamten-Mikado zu beeilen?

👉 Apropos: Mögt Ihr Beamten-Witze?

3 Kommentare zu „„Wusstest Du schon, …?“ – Fakten und Wissenswertes aus der Kriminologie (Teil 6)“

  1. Klar mag ich Beamtenwitze 🙂
    Polizist: Ihre Reifen sind abgefahren!
    Ich: Oh danke. Ihre Uniform sieht aber auch cool aus 😆

    Ich hätte jetzt echt nicht gedacht, dass es tatsächlich eine Reglementierung gibt, wann man eine Durchsuchung macht… Irgendwie typisch deutsch, oder?

    Gefällt 1 Person

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